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   BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B   

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https://dejure.org/2022,22547
BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B (https://dejure.org/2022,22547)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B (https://dejure.org/2022,22547)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2022 - B 5 R 58/22 B (https://dejure.org/2022,22547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.2022 - B 5 R 264/21 B

    Gewährung einer zeitlich unbefristeten Erwerbsminderungsrente; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B
    Nicht ausreichend ist, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 16 mwN und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 21.3.2022 - B 5 R 264/21 B - juris RdNr 5) .

    Eine Divergenz besteht nicht, wenn das Berufungsgericht höchstrichterliche Rechtsprechung im angefochtenen Urteil nicht in Frage gestellt, sondern nur missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewandt hat (vgl BSG Beschluss vom 21.3.2022 - B 5 R 264/21 B - juris RdNr 6) .

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B
    Die Klägerin trägt vor, die Entscheidung des LSG weiche von dem Urteil des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) ab.
  • BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B
    Nicht ausreichend ist, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 16 mwN und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 21.3.2022 - B 5 R 264/21 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B

    Feststellung von rentenrechtlichen Zeiten

    Auszug aus BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 12.05.2022 - B 5 R 3/22 B

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein isoliertes Vorverfahren; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 05.12.2022 - B 5 R 169/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das Vorbringen der Klägerin erschöpft sich vielmehr in der Behauptung, das LSG habe die Maßstäbe aus dem BSG -Urteil in ihrem Einzelfall unzutreffend angewandt; es geht mithin über eine (unbeachtliche) Subsumtionsrüge nicht hinaus (s dazu auch BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B juris RdNr 6) .
  • BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nicht ausreichend ist, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 8.8.2019 - B 5 R 282/18 B - juris RdNr 16 mwN und aus jüngster Zeit BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 08.03.2023 - B 5 R 65/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit der Kläger der Auffassung ist, dass LSG habe die Maßstäbe aus den Entscheidungen des BSG in seinem Einzelfall unzutreffend angewandt, handelt es sich um eine (unbeachtliche) Subsumtionsrüge (s dazu auch BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B - juris RdNr 6) .
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